Covid-19-Impfung

Anmeldung und Registrierung zur Covid-19-Impfung ist nur noch über die Arztpraxen und Apotheken möglich!

Seit dem 02.10.2023 gilt die neue Impfempfehlung von BAG und EKIF. Diese empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥16 eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter.

Zu den BGP gehören Personen ≥65 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) und Personen mit Trisomie 21. Schwangeren Frauen ohne Risikofaktoren wird die Impfung gegen Covid-19 im Herbst/Winter nur dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch indiziert erachtet.

Da bei allen anderen Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht, wird diesen keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen.

Es muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach letzter Covid-19-Impfung oder einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung eingehalten werden. Die Impfung wird mit einem angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff empfohlen und soll idealerweise im Herbst zwischen Mitte Oktober und Dezember verabreicht werden, um so einen bestmöglichen Schutz für die Herbst-/Winter-Saison 2023/2024 zu gewährleisten.

Die Covid-19-Impfung ist im Kanton St. Gallen nur noch in einzelnen Arztpraxen (Hausarzt) und Apotheken möglich. Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird, besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Apothekerin/dem Apotheker, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ohne medizinische Empfehlung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf sg-impft.ch

Häufig gestellte Fragen

Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen, die bei uns eingehen. Schauen Sie bitte auch bei den FAQ-Seiten der Hilfe nach.

Meine Daten auf dem Impfausweis oder dem Covid Zertifikat stimmen nicht / müssen ergänzt werden

Seit dem 01.09.2023 werden keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt. Daher ist es uns nicht mehr möglich diese anzupassen.

Wie kann ich mein Konto löschen?
Anleitung: Konto löschen. Bitte beachten Sie, dass geimpfte Termine nicht gelöscht werden. Termine auf der Warteliste werden bei einer Löschung automatisch gelöscht.
Ich wurde von meinem Hausarzt geimpft, können Sie meine Anmeldung löschen?
Bitte löschen Sie Ihren Termin selber mit dieser Anleitung.
Wie und wann erhalte ich den Impfausweis?
Sie erhalten Ihren kantonalen Impfausweis direkt nach der Impfung. Anleitung: Impfausweis herunterladen.
Grundimmunisierung von bisher ungeimpften Personen
  • Eine Covid-Impfung wird nicht empfohlen
  • Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird, besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Apothekerin/dem Apotheker, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ohne medizinische Empfehlung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.
  • Für schwer immungeschwächte Personen ohne bisherige Impfungen gilt ein spezielles Vorgehen/Impfschema.
  • Für die Impfung muss ein Arztbrief/ein Rezept mit der Bestätigung der Indikation vorliegen, damit die Impfung kostenlos durchgeführt werden kann.
  • Generell muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung oder einer Covid-19-Impfung eingehalten werden.
Ich möchte eine Auffrischimpfung
  • Bei Personen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren wird keine weitere Impfung empfohlen.
  • BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ab 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter 2023 (zwischen Mitte Oktober und Dezember). Zu den BGP für schwere Covid-19-Verläufe gehören Personen über 65 Jahren sowie Personen über 16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) oder Trisomie 21. Es muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach letzter Covid-19-Impfung oder einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung eingehalten werden.
  • Schwer immunsupprimierte Personen und BGP müssen einen Arztbrief/ein Rezept mit der Bestätigung der Indikation vorweisen, damit die Impfung kostenlos durchgeführt werden kann.
  • Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird, besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Ärztin/dem Arzt oder der Apothekerin/dem Apotheker, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ohne medizinische Empfehlung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf sg-impft.ch
Medizinische Fragen
Konsultieren Sie bei medizinischen Fragen bitte Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Medizinische Fragen können wir beim Support leider nicht beantworten.

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Support: support@wir-impfen.ch

Danke und mit freundlichen Grüssen
Support-Team (wir-impfen.ch)